Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 43/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,20905
OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 43/93 (https://dejure.org/1993,20905)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.1993 - 6 U 43/93 (https://dejure.org/1993,20905)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 1993 - 6 U 43/93 (https://dejure.org/1993,20905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,20905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 12 O 399/91
  • OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 43/93
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.1976 - VI ZR 32/74

    Zivilrechtliche Haftung eines Fußballspielers wegen gefährlichen Spiels

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 43/93
    Zur Feststellung der objektiven Haftungsvoraussetzungen muß aufgrunddessen der Verletzte zusätzlich den Beweis dafür führen, daß der schädigende Mitspieler die Spielregeln nicht eingehalten hat (vgl. OLGZ 73, S. 324 ff; BGHZ 63, S. 140 ff; BGH NJW 1976, 957 ff und 2161 ff).

    Aber selbst dann besteht eine Verpflichtung zum Schadensersatz nicht, wenn es zu der Verletzung gekommen ist, weil gegen eine dem Schutz des Spielers dienende Regel aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen usw. verstoßen worden ist (vgl. BGH NJW 1976, 957 ff und 2161 ff ; OLG Hamm, VersR 85, 1073).

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 43/93
    Zur Feststellung der objektiven Haftungsvoraussetzungen muß aufgrunddessen der Verletzte zusätzlich den Beweis dafür führen, daß der schädigende Mitspieler die Spielregeln nicht eingehalten hat (vgl. OLGZ 73, S. 324 ff; BGHZ 63, S. 140 ff; BGH NJW 1976, 957 ff und 2161 ff).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 43/93
    Hinsichtlich des Feststellungsbegehrens ist unklar, ob das Landgericht überhaupt hat entscheiden wollen; hat es darüber ebenfalls durch Grundurteil entscheiden wollen, läge insoweit ein unzulässiges Grundurteil vor, weil die Voraussetzungen des § 304 I ZPO (Streit über Grund und Betrag) nicht vorliegen (BGH, NJW 88, 1984); hat es darüber nicht entscheiden wollen, läge ein unzulässiges Teilurteil lediglich über das Zahlungsbegehren vor, weil dann die Gefahr widersprechender Entscheidungen bestände (BGH, NJW 92, 511).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 43/93
    Hinsichtlich des Feststellungsbegehrens ist unklar, ob das Landgericht überhaupt hat entscheiden wollen; hat es darüber ebenfalls durch Grundurteil entscheiden wollen, läge insoweit ein unzulässiges Grundurteil vor, weil die Voraussetzungen des § 304 I ZPO (Streit über Grund und Betrag) nicht vorliegen (BGH, NJW 88, 1984); hat es darüber nicht entscheiden wollen, läge ein unzulässiges Teilurteil lediglich über das Zahlungsbegehren vor, weil dann die Gefahr widersprechender Entscheidungen bestände (BGH, NJW 92, 511).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 43/93
    Um insoweit die Aufhebung und Zurückverweisung zu vermeiden, hat der Senat, was allgemein für zulässig erachtet wird (BGH, NJW 83, 1311; 87, 441), im Einverständnis der Parteien hinsichtlich des Feststellungsbegehrens die noch in erster Instanz anhängigen Teile an sich gezogen und über das Feststellungsbegehren abschließend entschieden.
  • KG, 13.04.1973 - 9 U 1946/72
    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 43/93
    Zur Feststellung der objektiven Haftungsvoraussetzungen muß aufgrunddessen der Verletzte zusätzlich den Beweis dafür führen, daß der schädigende Mitspieler die Spielregeln nicht eingehalten hat (vgl. OLGZ 73, S. 324 ff; BGHZ 63, S. 140 ff; BGH NJW 1976, 957 ff und 2161 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht